Rechtliche Grundlage:

Ab 2008 ist gemäß „Europäischer Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden“ ein Energieausweis für sämtliche Gebäude Pflicht. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) vom 24.07.07 erfolgt, die am 01.10.07 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis ist für bestehende Wohngebäude je nach Baualter ab dem 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 zur Pflicht. Bei Nicht- Wohngebäude ab 01.07.2009.

Arten des Energieausweises:

Je nach Art, Größe und Baualter bzw. Modernisierungsstandard von Wohngebäuden wird der Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs erforderlich, bzw. es kann ein Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs gewählt werden. Für Neubauten und Nichtwohngebäude wird ein Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs Pflicht.

Gültigkeit des Energieausweises:

Die EU-Richtlinie gibt für den Energieausweis eine Geltungsdauer von maximal 10 Jahren vor.

Auswirkung des Energiepasses für Eigentümer:

Gebäudeeigentümer werden verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern zu vergleichen. Er ermöglicht es Eigentümern und Wohnungsunternehmen die Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden für Mieter sichtbar und erhöhen die Attraktivität des Gebäudes.